Die Abwicklung der „COVID-19 Investitionsprämie" erfolgt durch das AWS
Mit der aws Investitionsprämie hat die österreichische Bundesregierung ein neues Förderungsprogramm entwickelt, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 kann die Förderung beantragt werden. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Rasches Handeln zahlt sich aus!
Dieser Beitrag dient als Information. Wir übernehmen keine Garantie für die Gewährung der Förderung. Für alle fördertechnischen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer. Die Abwicklung soll über die AWS erfolgen, die Förderschiene wird aktuell ausgearbeitet. (Stand 08.07.2020)